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Weshalb benötigen wirRegelenergie im Stromnetz?

Regelenergie ist eine Art von Strom, die eingesetzt wird, um das Gleichgewicht im Stromnetz zu halten. Im Stromnetz muss immer genauso viel Strom erzeugt werden, wie verbraucht wird. Wenn dieses Gleichgewicht gestört wird, z.B. weil plötzlich mehr oder weniger Strom verbraucht wird, kann es zu Problemen oder sogar zu einem Blackout kommen.

Hier kommt die Regelenergie ins Spiel. Sie sorgt dafür, dass das Stromnetz stabil bleibt, indem sie schnell einspringt, wenn mehr Strom benötigt wird oder wenn es einen Überschuss gibt. Besonders wichtig ist dies, weil immer mehr Strom aus erneuerbaren Energien wie Wind und Sonne kommt, die nicht immer gleichmäßig Strom liefern.

Ohne Regelenergie könnten Schwankungen im Verbrauch oder in der Erzeugung zu großen Problemen im Netz führen. Deshalb ist sie entscheidend für die Sicherheit und Zuverlässigkeit unserer Stromversorgung.

Regelenergie zur Stabilisierung der Netzfrequenzdie verschiedenen Arten

Das Ziel dieses Ausgleichsmechanismus ist es, die Netzfrequenz konstant bei 50 Hertz zu halten. Da Schwankungen sowohl nach oben als auch nach unten auftreten können, dient die Regelenergie dazu, das Stromnetz entweder zu entlasten oder zu stabilisieren. Konkret bedeutet dies, dass Energie in das Stromnetz eingespeist wird (positive Regelenergie), wenn die Frequenz unter 50 Hertz sinkt, und dass Energie entnommen wird (negative Regelenergie), wenn die Frequenz über 50 Hertz steigt.

Um das Stromnetz jederzeit möglichst schnell zu stabilisieren, gibt es verschiedene Arten von Regelenergie, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten aktiviert werden. Bei einer Frequenzabweichung wird zunächst die Primärreserve automatisch innerhalb von 30 Sekunden aktiviert. Innerhalb von 5 Minuten folgt die Sekundärreserve, die dazu dient, die Primärreserve zu entlasten und das Ungleichgewicht weiter auszugleichen. Falls es sich um ein größeres und länger anhaltendes Ungleichgewicht handelt, wird schließlich die Minuten- oder Tertiärreserve nach etwa 15 Minuten manuell aktiviert. Diese verschiedenen Arten von Regelenergie tragen sowohl dem Strombedarf als auch einem eventuellen Überangebot an Strom Rechnung und sorgen so für eine stabile Netzfrequenz.

Zusätzliche Erlöse durch das Vorhaltenund Bereitstellen von Regelenergie

Die Netzregelung wird in den jeweiligen Regelzonen von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) durchgeführt. Unternehmen haben dazu die Möglichkeit ihre Flexibilitäten den ÜNB´s zur Verfügung zu stellen und werden dafür vergütet. Assets, die Regelenergie bereitstellen, unterliegen einigen wichtigen Kriterien, die erfüllt werden müssen, um teilzunehmen. Nicht jedes Asset kann Regelenergie demnach bereitstellen. Assets, die am Regelenergiemarkt teilnehmen, sind z.B. traditionelle Kraftwerke wie Gasturbinen, Power2Heat – Anlagen oder Pumpspeicher, da diese schnell hoch- oder heruntergefahren werden können. Bei erneuerbaren Energien ist entscheidend, ob sie schnell reagieren können. Daher sind Wind- und Solaranlagen teils nur in Kombination mit einem Speichersystem von Bedeutung. Schwankungen im Stromnetz, beispielsweise durch unerwartete Dauerregen, können schließlich nicht durch Solarenergie ausgeglichen werden, wenn diese aufgrund fehlender Sonneneinstrahlung nicht erzeugt werden.

Auch Batteriespeicher sind aufgrund ihrer schnellen Reaktionsfähigkeit und Flexibilität von großer Bedeutung und besonders nützlich bei der Bereitstellung von Primär- und Sekundärreserven. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Industrieanlagen mit hohem Energieverbrauch kurzfristig ihren Verbrauch reduzieren oder erhöhen. Bestehen mehrere verschiedene Assets an unterschiedlichen Standorten, können diese zu einem virtuellen Kraftwerk (Pool) gebündelt werden und gemeinsam als ein Kraftwerk am Regelenergiemarkt teilnehmen.

Arten von Regelenergieund die verschiedenen Märkte

Für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau der Stromnetze sind die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verantwortlich. Sie agieren überregional und fungieren als zentrale Knotenpunkte, die sicherstellen, dass das Stromnetz landesweit stabil bleibt. Dadurch sind sie nicht an ein spezifisches Gebiet gebunden, was ihnen ermöglicht, flexibel auf regionale Schwankungen zu reagieren.

Diese Struktur entkoppelt den Netzbetrieb und die Stromüberwachung von der Stromerzeugung und -versorgung, wodurch eine unabhängige und zuverlässige Netzstabilität gewährleistet wird.

Neben den nationalen Übertragungsnetzbetreibern existiert ein international erweiterter Netzregelverbund, die Grid Control Cooperation (IGCC). Dieser Verbund ermöglicht den zwischenstaatlichen Austausch von Energie, um noch mehr Sicherheit zu garantieren. Allerdings erfolgt dies bislang noch nicht reibungslos, und viele Projekte konnten noch nicht umgesetzt werden. Dennoch gibt es in diesem Bereich immer mehr Fortschritte.

Erfüllen Sie die technischen Anforderungen fürdie Teilnahme am Regelenergiemarkt

FlexPowerHub ermöglicht Ihnen eine einfache und effiziente Lösung für die automatisierte Berechnung und Abgabe von erlösoptimierten Geboten. Für die Teilnahme an den Regelenergiemärkten müssen vorab einige Anforderungen erfüllt werden. Für die Vermarktung von Regelenergie sind technische Qualifizierungen abhängig vom jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber nötig und können daher unterschiedlich sein. 

Unter Präqualifikation für den Regelenergiemarkt versteht man eine Eignungsprüfung für Unternehmen, um am Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von Regelleistung teilzunehmen. Die Zulassung wird in 2 Schritten organisiert:
  1. Technische Präqualifikation
Hier wird überprüft, ob die Anlagen die technischen Anforderungen erfüllen. Je Reserveart (Primär-, Sekundär- & Tertiärregelung) gibt es verschiedene Anforderungen und diese werden separat geprüft. Die technischen Anforderungen basieren auf den internationalen Vorgaben der ENTSO-E.

2. Der Rahmenvertrag

Der jeweilige Vertrag ist für alle Anbieter gleich und enthält die Details des Rechtsverhältnisses zwischen Anbieter und Regelzonenführer. Für die Teilnahme am Regelenergiemarkt ist die Mindestleistung von 1 MW (für die Minutenreserve und Sekundärreserve bis PICASSO & MARI; und 1 MW für Primärreserve) notwendig. Es besteht die Möglichkeit, die 1 MW mit dem Beitritt eines virtuellen Kraftwerkes zu poolen.
 
In Österreich: Die Zulassung wird über die APG organisiert und die Anforderungen sind in den Präqualifikationsbedingungen detailliert festgelegt. Mit einem gültigen Rahmenvertrag entsteht keine Angebotsverpflichtung, sondern gilt der Anbieter als akkreditiert und hat ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, auf der elektronischen Ausschreibungsplattform an Regelenergieausschreibungen für die Regelzone APG teilzunehmen.
 
In Deutschland: Die Präqualifikation erfolgt über ein Verfahren bei dem jeweiligen ÜNB, in dessen Zone sie angeschlossen sind. Sie orientiert sich an den im Anhang D des Transmission Code dokumentierten, nach Regelleistungsqualität unterschiedenen Mindestanforderungen. Eine Version, die den gesamten europäischen Markt betrifft, wird momentan vom Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber, ENTSO-E, ausgearbeitet. Präqualifikationsunterlagen können an den betreffenden ÜNB durch Nutzung dieses Portals übermittelt werden. Einen Zugang zum PQ-Portal können Sie bei Ihrem Anschluss-ÜNB beantragen.

Unter einer Bilanzgruppe versteht man den Zusammenschluss von Erzeugern, Lieferanten, Händlern und Kunden zu einer virtuellen Gruppe. Ziel ist die Bilanz zw. Aufbringung (Erzeugung, Bezug) und Abgabe (Verbrauch, Lieferung) von Energie im Viertelstundentakt ausgeglichen zu halten.
Die Differenz zw. Aufbringung und Abgabe nennt man Ausgleichsenergie. Die Verantwortung für die Bilanzgruppe trägt der/die Bilanzgruppenverantwortliche (BGV). Er/Sie vertritt diese gegenüber anderen Marktteilnehmern und haftet für die angefallenen Ausgleichsenergie.
Der BGV ist eine natürliche oder juristische Person. Jeder Marktteilnehmer ist verpflichtet, sich einer Bilanzgruppe anzuschließen oder selbst eine zu bilden. Der BGV liefert bzw. bezieht somit die Energie aus der jeweiligen Bilanzgruppe.
Bilanzgruppen können nur innerhalb einer Regelzone gebildet werden. Es ist nicht relevant, in welchem Netzgebiet oder auf welcher Netzebene die Mitglieder einer Bilanzgruppe physikalisch angeschlossen sind. Versorger und einige große Endkunden haben ein direktes Vertragsverhältnis mit der BGV und werden daher als unmittelbare Bilanzgruppenmitglieder bzw. Bilanzkreismitglieder bezeichnet. Mittelbare Mitglieder hingegen sind Endkunden die, durch einen Liefervertrag ihres Versorgers, einer Bilanzgruppe angehören.

Unsere Services

Erfüllen Sie mit Ihren Anlagen alle Anforderungen für die Vermarktung von Regelenergie, so steht der eigenen Vermarktung nichts mehr im Wege. Und hier kommt FlexPowerHub ins Spiel… Unser Service bildet den kompletten Vermarktungsprozess am Regelenergiemarkt ab.

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